Profil und Aufgaben
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie den Staat und seine Institutionen.
Produktorientierte Interessenvertretung
Der Pfandbrief als klassisches Refinanzierungsinstrument der Pfandbriefbanken ist eines der größten Segmente des europäischen Rentenmarktes. Maßgebliche Gründe für den Erfolg des Pfandbriefs sind neben seiner hohen Sicherheit seine Standardisierung, Transparenz und Liquidität. Die makellose Kredithistorie des Pfandbriefs hat seinen Ruf bei Investoren und seine Bedeutung für den Finanzplatz Deutschland nachhaltig geprägt. Insbesondere in Krisenzeiten hat er als Refinanzierungsinstrument seine Solidität unter Beweis gestellt und sicherte seinen Emittenten jederzeit eine stabile Refinanzierung.
Es ist daher ein gemeinsames Anliegen der gesamten Branche, der Bankenaufsicht und der Politik, dazu beizutragen, dass der Pfandbrief eine Erfolgsgeschichte bleibt.
Fokussiert und säulenübergreifend
Der vdp vertritt die pfandbriefspezifischen Interessen seiner Mitgliedsinstitute gegenüber Gesetzgeber, Aufsicht, Ratingagenturen und sonstigen Marktteilnehmern. Er erfüllt diese Funktion auf allen Ebenen der Politik sowie ihrer ausführenden Organe – national und international. Sein Leistungsspektrum stellt er Pfandbriefemittenten aus allen drei Säulen der Kreditwirtschaft zur Verfügung und sichert so eine effiziente Interessenvertretung in allen Belangen des Pfandbriefs sowie der ihm zugrundeliegenden Geschäftsfelder.
Darüber hinaus bietet der vdp seinen Mitgliedern Geschäftslösungen, die das besondere Kredit- und Emissionsgeschäft der Pfandbriefbanken unterstützen.
Verbandszweck und Aufgaben
- Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Pfandbriefbanken einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit auf den Gebieten der Kapitalmarkt-, Staats-, Immobilien-, Schiffs- und Flugzeugfinanzierung sowie der Rechtsgestaltung
- Unterstützung und Beratung der gesetzgebenden Körperschaften und Behörden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in allen die Pfandbriefbanken betreffenden Angelegenheiten
- Wahrnehmung der Interessen der Pfandbriefbanken gegenüber anderen nationalen, europäischen und internationalen Berufsverbänden
- Mitgliedschaft in nationalen, europäischen oder internationalen Berufsverbänden oder die Beteiligung an Unternehmen gleich welcher Gesellschaftsform, soweit Mitgliedschaft oder Beteiligung dem Verbandszweck oder den Mitgliedern des Verbandes dienen
- Unterstützung der Pfandbriefemittenten bei einer effizienten Gestaltung der zugrundeliegenden Geschäftsfelder Immobilien-, Staats-, Schiffs- und Flugzeugfinanzierung.