Stellungnahmen
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft, kurz DK. Die Positionen und Petiten des vdp fließen regelmäßig in die Stellungnahmen der DK ein und sind auf deren Internetseite gebündelt verfügbar. Untenstehend finden Sie ausgewählte Stellungnahmen des vdp und der DK zu gesetzlichen Veränderungen, die den Pfandbrief sowie die zugrundeliegenden Geschäftsfelder der Pfandbriefbanken beeinflussen.
Stellungnahmen
Bürokratieabbau und Digitalisierung: Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert eine Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute
Das BMJ plant im Zuge einer Bürokratieabbauinitiative eine Erleichterung der Grundbucheinsicht für Betreiber und Projektierer von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert in diesem Zusammenhang auch für Kreditinstitute Erleichterungen bei der Grundbucheinsicht zwecks Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage. Dies würde eine schnellere Vergabe von Krediten zur Finanzierung von Wohnimmobilien und größeren Projekten ermöglichen, da zeitraubende Medienbrüche und bürokratische Aufwände entfallen würden.
Überarbeitung des EZB-Leitfadens für interne Modelle
Durch die Überarbeitung des aufsichtlichen Leitfadens werden Änderungen der regulatorischen Anforderungen der letzten Jahre berücksichtigt, zudem offensichtlich gewordener Konkretisierungsbedarf umgesetzt und neue Aspekte aufgenommen. Zu Letzteren zählt auch die Erwartung, relevante und wesentliche klima- und umweltbezogene Risiken in die internen Modelle einzubeziehen. Die DK sieht im Detail jedoch einen vielfältigen Anpassungsbedarf bei den allgemeinen Anforderungen für alle internen Modelle und bei den spezifischen Modellanforderungen für das Kreditrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko.
Behandlung von Umweltrisiken: DK setzt sich für risikobasierten Ansatz ein: DK setzt sich für risikobasierten Ansatz ein
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat zum Diskussionspapier der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) über die Behandlung von Umweltrisiken im aufsichtsrechtlichen Rahmen Stellung genommen. Die DK unterstützt insbesondere die folgenden Wertungen der EBA: Die konsequente Verfolgung eines risikobasierten Ansatzes. Die Wertung, dass Interne Modelle - insbesondere IRBA- und Marktrisikomodelle – bereits jetzt oder künftig in der Lage sein werden, ESG-Risiken zu erfassen. Dass ESG-Risiken als Risikofaktoren oder Treiber für bekannte Risikokategorien wie Kredit- und Marktrisiko anzusehen sind und nicht als eigenständige Risikokategorie.
EU-Kommission konsultiert makroprudenzielles Regelwerk im Bankaufsichtsrecht
Die Deutsche Kreditwirtschaft betont, dass die zahlreichen Reformen seit der großen Finanzkrise zu einem robusten und widerstandsfähigen Bankensystem geführt haben, so dass die notwendige Reform des makroprudenziellen Regelwerks nicht zu einer pauschalen Erhöhung der Kapitalanforderungen führen darf. Zudem sollten die Anforderungen vereinfacht und standardisiert werden. Gleichzeitig ist auf eine höhere Flexibilität und Transparenz zu achten.
Entwurf einer Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wir begrüßen die Zielsetzungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG): Banken und Sparkassen unterstützen die Entwicklungen im Bereich der Barrierefreiheit und arbeiten kontinuierlich daran, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter zu erleichtern. Die DK spricht sich hierbei dafür aus, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem zu schaffenden Nutzen für Menschen mit Behinderungen und dem notwendigen Maß an verfassungsrechtlich gebotener Rechtssicherheit zur Umsetzung für die Kreditwirtschaft zu schaffen.
BaFin konsultiert die beiden Allgemeinverfügungen zum antizyklischen Kapitalpuffer und zum sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilien
Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert die Höhe der Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers, die mit 0,75% deutlich über die Rückkehr zu Präventionsmodus im Vergleich zum Niveau vor COVID-19 hinausgeht, so wie es vom Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ursprünglich vorgeschlagen wurde. Auch wird die zusätzliche Aktivierung des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen in Höhe von 2% als überzogen eingeschätzt.