Europäische Regelungen
Auch für Pfandbriefbanken gelten ausnahmslos die europäische Richtlinie „Capital Requirements Directive (CRD)“ sowie die europäische Verordnung „Capital Requirements Regulation (CRR)“. Darin enthalten sind die regulatorischen Anforderungen für die Zulassung von Instituten sowie die Mindestanforderungen an die Eigenmittel bezogen auf die wesentlichen Bankrisiken (wie Kreditrisiko, Marktrisiko, Kontrahentenrisiko, Operationelles Risiko), Liquidität, Verschuldungsquote (Leverage Ratio) und das Risikomanagement.
Für in Deutschland tätige Institute sind ergänzende regulatorische Anforderungen im KWG und in den nachgeordneten Verordnungen enthalten. Für Pfandbriefbanken gelten zusätzlich das Pfandbriefgesetz (PfandBG) und die dazugehörigen Verordnungen.
Insbesondere für Immobilienfinanzierungen sowie für gedeckte Schuldverschreibungen wie Pfandbriefe sieht die CRR aufgrund der Sicherheit und Qualität dieser Vermögenswerte diverse Privilegien bei den Kapital- und Liquiditätsanforderungen vor (siehe auch Pfandbriefgeschäft: besondere CRR-Regelungen).
Die CRD und CRR werden regelmäßig überarbeitet und durch technische Standards und Leitlinien weiter spezifiziert (siehe auch CRD/CRR, Aktuelle Entwicklungen).
Umsetzung europäischer Regelungen
Die Capital Requirements Directive (CRD) bedarf als Richtlinie einer nationalen Umsetzung in deutsches Recht (siehe auch CRD/CRR, Deutsche Regelungen).
Dagegen entfaltet die Capital Requirements Regulation (CRR) als Verordnung unmittelbar geltendes Recht und bedarf – bis auf die darin enthaltenen Aufsichts- oder Mitgliedsstaatenwahlrechte – keiner nationalen Umsetzung.
Mit der CRD und CRR werden u.a. die im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vereinbarten Kapitalanforderungen (Säule 1), die Anforderungen an das Risikomanagement (Säule 2) und die Liquiditätsanforderungen in europäisches Recht umgesetzt (siehe auch Baseler Regulierungsrahmen).
Die CRD und CRR werden durch zahlreiche Delegierte Rechtsakte (DA) sowie Technische Durchführungs- & Regulierungsstandards (ITS & RTS) ergänzt. Hinzu kommen diverse Leitlinien und Veröffentlichungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sowie der nationalen Aufsichtsbehörden (BaFin/Deutsche Bundesbank) und der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) (siehe auch Aufsichtspraxis).
Wesentliche Elemente der Kapitalanforderungen in der CRR sind folgende:
- Eigenmitteldefinition und Kapitalabzug
- Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Kredit-, Kontrahenten-, Markt- und andere Risiken
- Begrenzung von Konzentrationsrisiken durch Großkreditobergrenzen
- Verschuldungsquote (Leverage Ratio)
Liquiditätsanforderungen konkretisieren sich zum Beispiel durch die Liquiditätsdeckungsanforderung (Liquidity Coverage Ratio, LCR) oder die Anforderungen an eine stabile Refinanzierung (NSFR). Zusätzlich zu den Mindestanforderungen setzen die Aufsichtsbehörden ergänzende Kapital- und Liquiditätsanforderungen fest, die sich an der jeweiligen Risikolage der Kreditinstitute orientiert (siehe auch Aufsichtspraxis).
Die CRD enthält unter anderem Anforderungen an die Zulassung von Instituten, das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, das Risikomanagement im Allgemeinen, die bankinternen Verfahren zur Ermittlung eines angemessenen Kapital- und Liquiditätsniveaus und Anforderungen an das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP und Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, ILAAP) (siehe auch Baseler Regulierungsrahmen) sowie Regelungen zu den Kapitalpuffern (siehe auch Aufsichtspraxis).