Struktur einer Pfandbriefbank
Eine Pfandbriefbank vergibt Immobilien-, Schiffs-, Flugzeug- und Staatskredite. Diese Vermögenswerte werden auf die Bilanz des Kreditinstituts genommen.
Nicht alle von einer Pfandbriefbank vergebenen Kredite sind deckungsfähig oder können in vollem Umfang zur Besicherung von Pfandbriefemissionen dienen. Um die hohe Sicherheit des Pfandbriefs zu gewährleisten hat der Gesetzgeber für die Indeckungnahme bestimmter Kredite Grenzen einzogen, so sind bspw. Hypothekendarlehen nur bis zu einer Höhe von 60 Prozent des Beleihungswertes deckungsfähig.
Die nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) deckungsfähigen Kredite oder Teile der Kredite werden samt der Sicherheiten in das jeweilige Deckungsregister eingetragen, das der Treuhänder überwacht. Für jede der genannten Kreditarten gibt es ein separates Register. Die Gesamtheit der in einem Deckungsregister eingetragenen Deckungswerte wird als Deckungsmasse bezeichnet. Auf Basis der Deckungsmassen werden schließlich Pfandbriefe emittiert. Die Pfandbriefbank schuldet dem Pfandbriefinhaber den zugesagten Zins und bei Fälligkeit die Rückzahlung des Nominalkapitals des Pfandbriefs.