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UKD 3.3 Verfahrensübergreifende Themen - Bodenwertanpassung bei abweichenden Bodenrichtwertmerkmalen
Stand 20.04.2020
Weicht das zu bewertende Grundstück von den Richtwertmerkmalen deutlich ab, kann es erforderlich sein, den Bodenwert in der Wertermittlung anzupassen. Dies kann durch die Anpassung des Bodenrichtwertes oder bei übergroßen Grundstücken durch reduzierte Wertansätze für entsprechende Teilflächen (z. B. Gartenland) berücksichtigt werden. Hierbei spielt auch der Stichtagsbezug eine wesentliche Rolle. Zeitliche Fortschreibungen sollten jedoch nur auf Basis weitergehender Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse (z. B. Zwischenberichte) vorgenommen werden.
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