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UKD 5.5 Sachwertverfahren - Marktanpassung nach ImmoWertV
Stand 20.04.2020
Grundlage für die Höhe der Marktanpassung über Sachwertfaktoren ist die Untersuchung des Verhältnisses zwischen dem ermittelten vorläufigen Sachwert und geeigneten Marktpreisen auf der Basis einer statistisch validen Anzahl von Transaktionen. Die Ermittlung der Sachwertfaktoren basiert auf einer Sachwertermittlung nach einer bestimmten Methodik ohne Berücksichtigung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale eines zu bewertenden Grundstücks. Hierzu bestimmt § 8 Abs. 2 ImmoWertV die Reihenfolge bei der Berücksichtigung der Anpassung: Er verschiebt die Anpassung auf den unbelasteten Sachwert, also den Wert ohne objektspezifische Grundstücksmerkmale.
Im Rahmen der Sachwertermittlung ist eine Anpassung an das Marktgeschehen mittels Sachwertfaktor vorgesehen.
Nicht selten werden in Marktwertgutachten Sachwertfaktoren aus unterschiedlichen Quellen angewandt. Es ist darauf zu achten, dass der jeweilige Sachwertfaktor mit der vom Gutachterausschuss angewandten Methodik der Sachwertermittlung kompatibel ist.
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