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UKD 4.1 Vergleichswertverfahren - Anwendungsbereich
Stand 20.04.2020
Im Rahmen des Zwei-Säulen-Verfahrens wird das Vergleichswertverfahren neben dem Ertragswertverfahren in der Praxis der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung insbesondere bei der Bewertung von Eigentumswohnungen (ETW) angewandt. Die Ermittlung eines Sachwertes kann dann in bestimmten Fällen entfallen. Dies gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bewertung von gewerblich genutzten Teileigentumseinheiten. Auch bei der Bewertung von Bauland werden geeignete Vergleichswerte herangezogen und daraus der Wertansatz abgeleitet.
Die Voraussetzungen für den Verzicht auf eine Ertragswertermittlung und die damit ausschließliche Anwendung des Vergleichswertverfahrens im Zuge der Beleihungswertermittlung werden in UKD 3.1 dargestellt.
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